POL-GOE: (845/2005) Länderübergreifende Kontrollaktion - Polizeidirektion Göttingen beteiligt sich mit zwei Inspektionen
Göttingen (ots)
Göttingen (jk) - 37 Polizeibeamte der Polizeiinspektionen Göttingen und Northeim/Osterode am Harz haben sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag (22./23.10.05) für die Polizeidirektion Göttingen an einer länderübergreifenden Kontrollaktion mit dem Schwerpunkt "Bekämpfung der Straßenkriminalität" beteiligt.
Im Mittelpunkt der gemeinsam mit den Polizeidienststellen Nordhausen, Halberstadt, Merseburg und Nordhessen durchgeführten Kontrollen stand dabei u. a. die Problematik "Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss", das neben überhöhter oder unangepasster Geschwindigkeit eine Hauptursache von Verkehrsunfällen darstellt.
Insbesondere um derartige Verstöße festzustellen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen, nahmen die Beamten von Samstagabend bis Sonntagmorgen an rund 32 stationären und auch mobilen Kontrollstellen vor allem die sog. "jungen Fahranfänger" (18 bis 25 Jahre) genauer unter die Lupe.
Insgesamt 510 Fahrzeugführer (darunter 255 der genannten Zielgruppe) mussten sich in dieser Nacht den prüfenden Blicken der Ordnungshüter unterziehen.
Die Polizeidirektion Göttingen kann mit der Bilanz der Aktion in ihrem Zuständigkeitsbereich zufrieden sein: nicht eine einzige Fahrt unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss oder andere gravierende Verstöße wurden festgestellt.
Hier die Statistik: insgesamt führten die Beamten 34 Alkotests durch. Den "Spitzenwert" von 0,46 Promille pustete ein Autofahrer im Northeimer Bereich. Weitere Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer wurden erfreulicherweise nicht festgestellt. Gegen einen Autofahrer, der ohne Führerschein unterwegs war (ebenfalls Bereich PI Northeim), leiteten die Ordnungshüter ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Dreizehn weitere Verkehrsteilnehmer müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen verschiedener Verstöße gegen die Straßenverkehr- und Straßenverkehrszulassungsordnung rechnen. Für einen Autofahrer war die Fahrt an nach der Kontrolle beendet: er war mit einem unbeleuchteten Anhänger unterwegs.
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