POL-GOE: (912/2005) Dunkle Jahreszeit: Autofahrer im Blindflug
Göttingen (ots)
Göttingen (ok) Wie gut Fußgänger und Fahrradfahrer von Kraftfahrern gesehen werden, hängt von der Reflexion ihrer Kleidung ab. Helle Kleidung wird schon bei einer Entfernung von ca. 80 bis 90 Metern gesehen, dunkle Kleidung erst ab ca. 25 Metern.
In der dunklen Jahreszeit ist zudem das Sehen der Kraftfahrer eingeschränkt. Die Kontrastsehschärfe bei Dunkelheit beträgt nur 20 bis 30 % der Tagessehfähigkeit.
Nasse oder gefrorene Fahrbahnen führen zu einer erhöhten Blendung der Kraftfahrer. Beschlagene und zugefrorene Autoscheiben schränken das Sichtfeld oft erheblich ein.
Einige Autofahrer sind regelrecht im "Blindflug" unterwegs. Während der nassen und nebligen Jahreszeit verlängert sich der Anhalteweg aufgrund von Laub und Eisbildung, etwa um das Dreifache, wie auf trockener Fahrbahn.
Ihre Polizei rät:
- Fußgänger und Radfahrer sollten helle Kleidung tragen!
- Sie sollten Reflektoren oder so genannte "Blinkis" (Batterie betriebene Blinkleuten) benutzten, um besser sichtbar zu sein!
- Fahrradfahrer sollten sich zusätzlich ein batteriebetriebenes Standlicht anschaffen und Helme benutzen, welche reflektierende Eigenschaften besitzen.
- Jeder Pkw-Fahrer sollte seinen Wagen winterfest machen. Hierzu gehören Winterreifen (mind. 4mm), die Kontrolle der Lichtanlage, neue Scheibenwischerblätter, ein Antibeschlagtuch, ein Eiskratzer und das Auffüllen der Scheibenwischanlage mit Frostschutzmittel.
- Autofahrer sollten erst losfahren, wenn alle Scheiben eisfrei sind. Ein kleines "Guckloch" reicht nicht aus.
- Fußgänger und Radfahrer sollten sich erst auf ihren Weg machen, wenn sie erkennbar sind.
Gemeinsam kommen so alle Verkehrsteilnehmer sicher durch die dunkle Jahreszeit: Sehen und gesehen werden!
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