POL-GOE: (1097/2005) Umgang mit Feuerwerkskörpern
Göttingen (ots)
Göttingen Freitag, 30. Dezember 2005
In diesem Jahr ist der Verkauf pyrotechnischer Artikel für das Silvester-feuerwerk seit Freitag, 29.12.2005 erlaubt. Die Feuerwerksartikel dürfen am 31.12.05 und 01.01.06 benutzt/abgebrannt werden.
Die Polizei weist vorsorglich noch einmal darauf hin, dass der leichtsinnige und oft auch unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikeln immer wieder zu erheblichen Sach- und Personenschäden führt. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern nur die für den deutschen Markt zugelassene Ware erwerben.
"Lesen Sie die Betriebsanleitung. denn unsachgemäßer Einsatz führt alljährlich zu Ge-hörschäden, Verbrennungen und abgerissenen Gliedmaßen. Erwachsene sind besonders gefordert, auf ihre Kinder zu achten. Vermeiden Sie den Umgang mit Feuerwerkskörpern im alkoholisierten Zustand."
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