POL-GOE: (455/2006) Großkontrolle der Polizei - Beamte nehmen LKW' s und Schwertransporte unter die Lupe
Göttingen (ots)
Gem. Hattorf, Bundesstraße 27; Gem. Gerblingerode, Bundesstraße 247 und Gem. Rosdorf, A 7, Rastanlage Göttingen-Ost Donnerstag, 18. Mai 2006, zwischen 08.00 und 13.00 Uhr und 20.00 bis 06.00 Uhr
An drei Kontrollstellen an der B 27 bei Hattorf (Kreis Northeim), der B 247 bei Gerblingerode (Kreis Göttingen) und auf der Rastanlage Göttingen-Ost an der A 7 haben 26 Beamte der Polizeiinspektionen Northeim und Göttingen am Donnerstagvormittag und in der Nacht zu Freitag insgesamt 84 LKW und 14 Schwertransporte kontrolliert und dabei diverse Mängel festgestellt.
Bei den an der B 27 und der B 247 überprüften 84 LKW (darunter fünf Fahrzeuge aus dem Ausland) stießen die Beamten der "Regionalgruppe Süd" auf insgesamt 39 Verfehlungen. Darunter zum Beispiel zehn Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (Tageslenkzeit, tägliche Ruhezeit), neun Verstöße gegen die VO EWG (z. B. Kontrollgerät nicht oder nicht ordnungsgemäß bedient, Schaublätter nicht mitgeführt pp.), fünf Fälle mangelhaft gesicherter Ladung und vier Fahrzeuge mit technischen Mängeln. Drei Brummifahrern wurde die Weiterfahrt vorläufig untersagt. Die höchste festgestellte Tageslenkzeit betrug 18,5 Stunden statt der maximal erlaubten zehn Stunden.
Für die Kontrolle der Schwertransporte auf der Rastanlage Göttingen-Ost wurden extra Teile der LKW-Parkplätze abgesperrt. Auch bei den "ganz Großen" wurden die Ordnungshüter fündig. Von den 14 überprüften Transporten hielten lediglich fünf den prüfenden Blicken der geschulten Beamten stand.
An den verbleibenden neun Fahrzeugen wurden nachfolgende Verstöße festgestellt: eine Überschreitung der Fahrtzeugabmessungen, zwei Fälle des Nichteinhaltens/der Überschreitung von Gewichten, ein Fall mangelhafter Ladungssicherung, technische Mängel an Bremsen (Bremsventil an einer Achse defekt), Bereifung (zwei defekte Reifen auf der einen Achse eines Aufliegers) und Ausrüstung. Fünf Fahrern wurde die Weiterfahrt wegen fehlender oder nicht ordnungsgemäß erteilter Genehmigungen von der Polizei vorläufig untersagt. Ein ausländischer Autotransporter musste zwei Fahrzeuge abladen, um das erlaubte Maß von 20,35 Metern zu erreichen. Der Fahrer durfte noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 90 Euro bezahlen.
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