POL-GOE: (1062/2006) Kundgebung der NPD am 28.10.2006 in Göttingen - Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück
Göttingen (ots)
Göttingen Freitag, 27. Oktober 2006
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD Adolf Dammann gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 16.10.2006 abgewiesen. Durch die Entscheidung steht nunmehr fest, dass am morgigen Samstag (28.10.06) in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine rein stationäre Kundgebung der NPD auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen stattfinden wird.
Bezogen auf die ebenfalls für den morgigen Samstag in Celle angemeldete NPD-Kundgebung hatte das Verwaltungsgericht in Lüneburg bereits am Donnerstag (26.10.06) ein durch die Stadt Celle ausgesprochenes Verbot der Versammlung bestätigt. Auf verschiedenen Internetseiten wird mittlerweile darauf hingewiesen, dass der weitere Rechtsweg vom Anmelder Herrn Wichmann nicht weiter beschritten werden soll.
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