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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (51/2007) Bahnschwellendieben auf der Spur - Polizei Hann. Münden ermittelt

Göttingen (ots)

Hann. Münden, ehemalige Bahnlinie zwischen
Volkmarshausen und Scheden
Donnerstag, 11. Januar 2007, gegen 16.20 Uhr
Die Polizei Hann. Münden ermittelt gegen
drei Männer aus Göttingen im Alter von 30, 35 und 39 Jahren, die 
verdächtig sind, sich an den Bahnschwellen eines Teilstückes der 
ehemaligen Bahnlinie zwischen Volkmarshausen und Scheden zu schaffen 
gemacht zu haben. Auch gegen ihren Arbeitgeber, einen 35-jährigen 
Göttinger, und einen weiteren 38 Jahre alten Mann aus Adelebsen 
wurden die Ermittlungen aufgenommen.
Ein aufmerksamer Zeuge hatte am Donnerstagnachmittag (11.01.07) 
gegen 16.20 Uhr die Polizei verständigt, nachdem er das Trio bei 
Arbeiten auf den stillgelegten Gleisen in Höhe der Klusteiche beim 
Abbau der Schienen und Schwellen beobachtet hatte.
Die ausgerückte Funkstreife konnte die drei Tatverdächtigen wenig 
später dabei antreffen, die sie die von dem Zeugen beschrieben 
Arbeiten durchführten bzw. mit deren Vorbereitung beschäftigt waren. 
Weitere Ermittlungen ergaben, dass für Demontage pp. überhaupt keine 
Genehmigung vorlag.
Bei einer anschließenden Begutachtung des Streckenabschnitts durch
die Ermittler wurde festgestellt, dass die Männer vom Bahnübergang 
aus in Richtung Scheden die Bahnstrecke bereits auf einer Länge von 
ca. 100 Metern "abgeräumt" hatten. Sämtliche Schwellen und Schienen 
waren hier verschwunden.
Zum Einsatz kam bei den Arbeiten u. a. auch ein Bagger. Im weiteren 
Streckenverlauf hatte man darüber hinaus schon vorbereitend die 
Schienen in einem Abstand von fünf Metern mit Werkzeugen getrennt und
die dazugehörenden Schrauben gelöst.
Durch die unzulässiger Weise ausgebauten und abtransportierten 
Materialen ist dem Landkreis Göttingen, der Eigentümer der 
Bahnstrecke ist, ein Schaden in Höhe von rund 1.800 Euro entstanden. 
Nach ersten Erkenntnissen wurde der Bahnschrott vermutlich verkauft.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, 
dass für derartige Unternehmungen eine Genehmigung des Landkreises 
Göttingen vorliegen muss.
Kann eine solche nicht vorgewiesen werden, geht es demjenigen wie 
den Tatverdächtigen im vorliegenden Fall. Gegen sie wird nun wegen 
Diebstahls ermittelt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 0551/491-1034
Fax: 0551/491-1035
E-Mail: pressestelle@pd-goe.polizei.niedersachsen.de
www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/pd_goettingen/

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