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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (568/2007) Demonstration gegen bundesweite Durchsuchungsaktion - Polizei nimmt zwei Demonstranten fest, Polizeibeamter durch Biss leicht verletzt

Göttingen (ots)

Göttingen, Innenstadt
Mittwoch, 9. Mai 2007, 19.00 bis 19.45 Uhr
Rund 200 Angehörige der örtlichen linken
Szene
haben am Mittwochabend (09.05.07) in der Göttinger Innenstadt mit 
einer Protestaktion gegen die am gleichen Tage bundesweit 
durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen des Bundeskriminalamtes (BKA) 
im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen mehrere Personen der 
linksextremen Szene wegen "Gründung bzw. Mitgliedschaft in einer 
terroristischen Vereinigung" vor dem Hintergrund des bevorstehenden G
8-Gipfels demonstriert. Während des Aufzugs wurde ein 28 Jahre alter 
Polizeibeamter bei einem Handgemenge durch einen Biss in den Finger 
leicht verletzt. Zwei Demonstrationsteilnehmer im Alter von 21 und 23
Jahren (darunter eine Frau) wurden vorübergehend festgenommen.
Die Demonstrationsteilnehmer hatten sich zunächst gegen 19.00 Uhr 
am Gänseliesel auf dem Marktplatz versammelt. Als sich auch nach 
mehrmaliger Nachfrage durch den Einsatzleiter kein Versammlungsleiter
zu erkennen gab und sich der Aufzug nach Entrollen eines 
themenbezogenen Transparentes in Richtung Weender Tor in Bewegung 
setzen wollte, versperrten Einsatzkräfte der Zugspitze den weiteren 
Weg.
Die Aufzugsteilnehmer liefen daraufhin sofort nach hinten in die 
entgegen gesetzte Richtung weg, gefolgt von den eingesetzten Kräften.
Im weiteren Verlauf rannten rund 80 der Demonstranten in bzw. durch 
ein Bekleidungsgeschäft in der Weender Straße und warfen mehrere 
Kleiderständer um. Als Beamte einen 21 Jahre alten Göttinger und eine
zwei Jahre ältere Mitdemonstrantin aufhalten wollten, leisteten beide
Widerstand. Sie wurden zunächst festgenommen und zur Wache gebracht. 
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden beide nach 
Hause entlassen.
Der Aufzug löste sich wenig später immer weiter in Kleingruppen 
auf. Zu weiteren Zwischenfällen kam es nicht.
Die Polizei leitete drei Strafverfahren wegen Widerstands gegen 
Vollstreckungsbeamte, ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das 
Versammlungsgesetz und je ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruch 
und Körperverletzung ein. Geprüft wird noch, ob dem 
Bekleidungsgeschäft durch das Umwerfen der Ständer Sachschäden 
entstanden sind.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0551/491-1034
Fax: 0551/491-1035
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