Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Bundespolizei ahndet Verstöße an den Grenzübergängen Kehl, Altenheim und am Bahnhof Appenweier
Kehl/Altenheim/Neuried/Appenweier (ots)
Am vergangenen Samstag wurde einem 39-jährigen Franzosen am Grenzübergang Kehl Europabrücke, aufgrund eines fehlenden triftigen Einreisegrundes, die Einreise verweigert und er wurde aufgefordert nach Frankreich zurück zu fahren. Dieser Aufforderung kam er aber nicht nach und setzte seine Fahrt in Richtung Stadtgebiet fort.
Im Rahmen einer eingeleiteten Fahndung konnte er durch eine Streife des Polizeireviers Offenburg im Bereich des Grenzüberganges Altenheim angetroffen und kontrolliert werden. Weil er offensichtlich in Deutschland eingekauft und getankt hatte und den Weisungen der Beamten am Grenzübergang Kehl Europabrücke nicht nachgekommen ist, wurde im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro erhoben.
Ebenfalls wegen eines fehlenden triftigen Einreisegrundes wurde ein 25-jähriger Franzose am vergangenen Samstag am Grenzübergang in Altenheim zurückgewiesen. Nur ca. 25 Minuten später versuchte er erneut am Grenzübergang Kehl Europabrücke einzureisen. Seine Personalien wurden festgestellt und bezüglich des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.
Weil er gestern Abend am Grenzübergang Kehl Passarelle über die Absperrung kletterte und versuchte außerhalb eines zugelassenen Grenzüberganges einzureisen, erwartet einen 32-jährigen Marokkaner nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Da er darüber hinaus geringe Mengen an Betäubungsmittel bei sich hatte erhält er zusätzlich eine Anzeige und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Frankreich zurückgewiesen.
Weiter wurden am vergangenen Wochenende im Bahnhof Appenweier mehrere Personen festgestellt, die gegen das Kontaktverbot verstoßen hatten. Auch ihre Personalien wurden festgestellt und bezüglich der Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.
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