Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Missbrauch von Ausweispapieren
Offenburg (ots)
Am vergangenen Dienstag kontrollierten die Beamten der Bundespolizei in Offenburg einen 28-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen an einem Autobahnrastplatz an der Autobahn 5. Der Mann war Insasse eines grenzüberschreitenden Fernreisebusses. In der Kontrolle wies sich der Mann mit einem Foto einer abgelaufenen Duldung auf seinem Smartphone aus. Bei genauerer Inaugenscheinnahme und Abgleich der Person mit dem Lichtbild der Duldung, wurde durch die Beamten festgestellt, dass es sich bei dem Mann nicht um die abgebildete Person auf der Duldung handelte.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 28-Jährige wurde daraufhin gestern Mittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Missbrauch von Ausweispapieren und unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweis- lage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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