Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Straftaten
Kehl (ots)
Bereits am Montagabend kontrollierten die Beamten der Bundespolizei in Offenburg einen 59-jährigen tunesischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Kehl Europabrücke. Der Mann war Insasse eines grenzüberschreitenden Fernreisebusses. In der Kontrolle wies er sich mit einem gültigen tunesischen Reisepass und einer Kopie eines abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel aus. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Gepäckstücke wurde ein gefälschter italienischer Aufenthaltstitel aufgefunden.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 59-Jährige wurde daraufhin gestern Mittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen und unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt.
Er wurde anschließend nach Frankreich zurückgeschoben.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweis- lage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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