Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Erschleichen von Leistungen und Beleidigung
Offenburg (ots)
Weil ein 39-jähriger polnischer Staatsangehöriger am 5. November in einem ICE von Freiburg nach Offenburg ohne Bargeld sowie ohne Ticket unterwegs war und zudem keine Ausweispapiere vorzeigen konnte, wurde er bei der Ankunft des Zuges im Bahnhof Offenburg der Bundespolizei übergeben.
Im Rahmen der Identitätsfeststellung beleidigte der alkoholisierte, bereits polizeibekannte Mann einen Beamten.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 39-Jährige wurde daraufhin am 6. November vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Erschleichen von Leistungen und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren:
Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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