Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach wiederholter unerlaubter Einreise
Kehl/Offenburg (ots)
Bereits am 13. Februar kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof in Kehl einen algerischen Staatsangehörigen. Der Mann war zuvor mit einem grenzüberschreitenden Nahverkehrszug von Frankreich nach Deutschland eingereist. Dieser konnte sich gegenüber der Streife zunächst nicht ausweisen. Eine Überprüfung der Fingerabdrücke im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 27-Jährige wissentlich entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots in das Bundesgebiet eingereist war.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Algerien wurde daraufhin gestern Nachmittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots sowie unerlaubten Aufenthalts trotz Aufenthaltsverbots zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweis- lage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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