Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung
Offenburg (ots)
Am 29. Februar haben Beamte der Bundespolizei am Bahnhof in Offenburg einen falschen polnischen Aufenthaltstitel sichergestellt. Diesen zeigte ein nigerianischer Staatsangehöriger den Beamten bei der Kontrolle vor. Er war zuvor mit einem ICE (Nightjet) von Basel nach Offenburg gefahren. Bei der Kontrolle durch den Zugbegleiter konnte er keinen gültigen Fahrschein vorweisen, der Zugbegleiter verständigte daraufhin die Bundespolizei.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 39-Jährige wurde daraufhin gestern von dem zuständigen Strafrichter des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe.
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