Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung
Offenburg (ots)
Am Nachmittag des 17. April kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang in Neuried Altenheim einen armenischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Fahrerlaubnis wurde festgestellt, dass es sich bei dem ukrainischen Führerschein um eine Totalfälschung handelt.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 56-Jährige wurde daraufhin gestern wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Der gefälschte Führerschein wurden eingezogen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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