Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilungen nach Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise
Kehl (ots)
Bereits am Mittwoch (24.04.) um die Mittagszeit, haben Beamte der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug falsche italienische Dokumente sichergestellt. Diese zeigte ein guineischer Staatsangehöriger den Beamten bei der Kontrolle vor. Er war zuvor mit dem Zug unerlaubt von Frankreich nach Deutschland eingereist.
In einem weiteren Fall wurde ebenfalls am 24.04 durch Beamte der Bundespolizei an der Tramhaltestelle in Kehl ein algerischer Staatsangehöriger festgestellt. Gegen ihn bestand ein Einreiseverbot für Deutschland. Außerdem führte er 0,42g Haschisch mit sich.
Da es sich in beiden Fällen um einfach gelagerte Sachverhalte handelte und die Beschuldigten nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügten, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg in den vorliegenden Fällen Anträge auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der 35-Jährige guineischer Staatsangehörige wurde daraufhin gestern Mittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen unerlaubter Einreise in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Die gefälschten Ausweispapiere wurden eingezogen.
Der 27-Jährige algerische Staatsangehörige wurde wegen unerlaubter Einreise entgegen einer Wiedereinreisesperre in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Cannabis zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt und den französischen Behörden im Rahmen einer Zurückschiebung überstellt. Das sichergestellte Haschisch wurde eingezogen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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