Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach wiederholter unerlaubter Einreise
Kehl (ots)
Am Donnerstag (10.10) gegen 10:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof in Kehl einen saudi-arabischen Staatsangehörigen. Der Mann war zuvor mit einem grenzüberschreitenden Nahverkehrszug auf dem Weg in Richtung Frankreich. Der 35-Jährige konnte sich gegenüber der Streife nicht ausweisen und war zuvor den Kontrolleuren aufgefallen, weil er keinen Fahrschein besaß. Eine Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 35-Jährige wissentlich entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots, welches ihm in Rahmen einer Zurückschiebung in die Schweiz am 09.10.2024 erteilt wurde, in das Bundesgebiet eingereist war.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Saudi-Arabien wurde daraufhin am Freitag (11.10.) von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots sowie unerlaubten Aufenthalts trotz Aufenthaltsverbots zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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