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Bundespolizeiinspektion Offenburg

BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mittels eines Ausweismissbrauchs

Kehl (ots)

Am Montag (21.10) gegen 09:30 Uhr kontrollierten Beamte der Gemeinsamen Deutsch-Französischen Diensteinheit einen syrischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug auf der Fahrt von Straßburg nach Karlsruhe. Der 21-Jährige wies sich gegenüber der Streife mit einer belgischen Identitätskarte aus. Ein Abgleich des Lichtbildes auf der Identitätskarte mit seiner Person führte zu erheblichen Zweifeln, ob es sich hierbei um die gleiche Person handelte. Zudem war die Identitätskarte im polizeilichen Fahndungssystem als gestohlen gemeldet. In seiner Vernehmung äußerte der 21-Jährige, dass er die Karte von seinem Schleuser erhalten habe. Zudem hätte er bereits vor drei Monaten in Griechenland um Asyl gesucht.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann aus Syrien wurde daraufhin am Dienstag (22.10.) von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Nach Abschluss des Verfahrens wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Jana Disch
Telefon: 0781/9190-1010
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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