Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument
Kehl (ots)
Bereits am 22. November kontrollierte die Bundespolizei einen albanischen Staatsangehörigen an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl. Der Mann war zuvor mit der Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland gereist. Er wies sich gegenüber den Beamten mit einer griechischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Weitere Dokumente, die den 42-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnte er nicht vorlegen.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Albanien wurde daraufhin am Donnerstag (22.11.) von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Anschließend wurde der 42-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen, hierbei erhielt er ein 3-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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