Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach wiederholter unerlaubter Einreise
Kehl (ots)
Bereits am 8. Dezember kontrollierten Beamte der Bundespolizei an einer Straßenbahnhaltestelle in Kehl einen kongolesischen Staatsangehörigen. Der Mann war zuvor mit einer Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland eingereist. Der 30-Jährige konnte sich gegenüber der Streife zunächst nur mit dem Lichtbild eines französischen Folgeantrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ausweisen. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der 30-Jährige wissentlich entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots in das Bundesgebiet eingereist war.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin gestern Nachmittag von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreise- und Aufenthaltsverbots zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 5 Euro verurteilt. Im Anschluss wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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