Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument
Straßburg/Kehl/Karlsruhe (ots)
Bereits am 9. Februar kontrollierte die Gemeinsame Deutsch-Französische Diensteinheit einen algerischen Staatsangehörigen in einem grenzüberschreitenden Fernzug auf der Fahrt von Straßburg nach Karlsruhe. Der 37-Jährige wies sich gegenüber den Beamten mit einer italienischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Weitere Dokumente, die den 37-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnten nicht vorgelegt werden.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Algerien wurde daraufhin am Montag (10.02.) von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt.
Anschließend wurde der 37-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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