Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach dem Auffinden einer gefälschten Identitätskarte
Kehl (ots)
Bereits am 9. März kontrollierte die Bundespolizei einen algerischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Europabrücke in Kehl. Der Mann war zuvor mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland gereist. Gegenüber den Beamten wies er sich mit einem Heimausweis einer Gemeinschaftsunterkunft aus. Weitere Dokumente, die den 30-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnte er nicht vorweisen. Bei der Durchsuchung wurden ein Teleskopschlagstock und eine spanische Identitätskarte aufgefunden, die sich als Totalfälschung herausstellte.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann aus Algerien wurde daraufhin am Montag (10.03.) vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Noch am selben Tag wurde der 30-Jährige nach Frankreich zurückgewiesen. Das gefälschte Dokument sowie der Schlagstock wurden sichergestellt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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