Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise trotz Einreiseverbots
Kehl (ots)
Bereits am Montagabend (17.03.) wurde ein albanischer Staatsangehöriger am Grenzübergang Kehl-Europabrücke von der Bundespolizei kontrolliert. Der 26-Jährige war zuvor mit einem Fernreisebus von Frankreich nach Deutschland eingereist. Der Mann wies sich mit einer albanischen Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den 26-Jährigen eine Einreisesperre bis 2027 bestand. Der Mann war bewusst entgegen eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots in das Bundesgebiet eingereist.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin gestern Nachmittag (18.01.) vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreise- und Aufenthaltsverbots zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Anschließend wurde der 26-Jährige zum Flughafen Stuttgart gebracht. Dort wurde er noch am selben Tag mit Antritt eines Fluges nach Albanien zurückgewiesen. Das bestehende Einreiseverbot wurde verlängert.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
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