POL-DN: 07073001 Alkoholverbot für alle Fahranfänger
Düren (ots)
Die Kreispolizeibehörde Düren weist vorsorglich darauf hin, dass ab dem 1. August 2007 ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger im Straßenverkehr besteht. Das entsprechende Gesetz des Deutschen Bundestages tritt an diesem Tag Kraft.
Das Alkoholverbot gilt für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger, die in der zweijährigen Probezeit sind und für alle Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Es wird erwartet, dass mit dieser Maßnahme schwere Verkehrsunfälle verhindert werden können. Nach wie vor geht von den jungen Verkehrsteilnehmern ein hohes Unfallrisiko aus. Im Jahr 2006 gehörten rund 19% der Verunglückten im Kreis Düren zu der Gruppe der 18 bis 24-Jährigen.
Bei dem neuen Gesetz wurde bewusst auf eine festgelegte Promillegrenze verzichtet, um ein "Herantrinken" an einen bestimmten Wert zu vermeiden. Mit dieser Regelung soll der Risiko-Mix aus Erfahrungsmangel, spezielle Fahrmotive, Lebenseinstellungen und Alkoholkonsum vermindert werden. Fahren und Alkoholkonsum passen eben nicht zusammen.
Verstöße gegen das neu verordnete Alkoholverbot werden mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro sowie dem Eintrag von zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Verpflichtend wird zusätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sein.
Die Neuregelung spiegelt mehrheitlich auch das Meinungsbild der jungen Fahrer wider. In mehreren wissenschaftlichen Untersuchungen haben sich mehr als 80% der Befragten für ein Alkoholverbot ausgesprochen. Eine konsequente gesetzliche Regelung erleichtert es ihnen, das Fahren ohne Alkohol in der Clique durchzusetzen.
Die Polizei und die anderen Träger der Verkehrssicherheit werden sich weiterhin bemühen, die hohen Unfallzahlen bei den Fahranfängern zu reduzieren. Dabei werden verkehrserzieherische Maßnahmen und die zielgruppenorientierte Ansprache im Vordergrund stehen.
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