POL-DN: 07080106 Berauscht durch die Nacht
Düren (ots)
In der Nacht zum Mittwoch musste die Polizei dreimal gegen alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Verkehrsteilnehmer einschreiten. Die Beamten leiteten jeweils Strafverfahren ein und veranlassten die erforderlichen Blutprobenentnahmen.
Der 25 Jahre alte Fahrer eines Pkw wurde gegen 00.35 Uhr mit seinem Wagen auf der Veldener Straße angehalten. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle erkannten die Beamten schnell bei ihm Anzeichen von Drogenkonsum. Ein durchgeführter Drugwipe-Test bestätige den Gebrauch von Amphetaminen und Cannabis. Der Mann aus Niederzier gab dazu an, dass ihm bereits im Jahr 2001 die Fahrerlaubnis aus dem selben Grund entzogen worden sei.
Um 01.50 Uhr wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung auf einen Pkw auf der Euskirchener Straße aufmerksam. Noch bevor das Fahrzeug von ihr gestoppt werden konnte, beobachteten die Beamten, wie der 29 Jahre alte Fahrer aus Schleiden vom Fahrersitz in den Fond des Fahrzeuges wechselte. Gleichzeitig rückte seine 45-jährige Begleiterin von der Beifahrerseite auf den Platz am Steuer. In der Atemluft des Verdächtigen wurde dann Alkoholgeruch festgestellt, der sich bei einem Test auf einen AAK-Wert von 1,28 Promille konkretisieren ließ. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war er ebenfalls nicht.
Gegen 04.20 Uhr verhielt sich eine Rollerbesatzung denkbar auffällig. Das Fahrzeug kam vor den Augen einer Polizeistreife bei Rotlicht aus der Weierstraße gefahren und bog nach links auf die August-Klotz-Straße ein. Dabei kam es so stark ins Schlingern, dass die beiden Benutzer beinahe damit zu Boden gestürzt wären. Bei der Verfolgung des Zweirades konnten die Polizisten den Motorroller in der Holzstraße stellen. Der Fahrer und sein ohne den notwendigen Helm angetroffener Beifahrer, 19 und 22 Jahre alt, standen mit festgestellten AAK-Werten von 1,58 und 1,72 Promille deutlich unter Alkoholeinwirkung. Außerdem wurde bei dem 22-jährigen Fahrer aus Düren auch noch der Konsum von Amphetaminen nachgewiesen. Da sein Mofa zusätzlich technische Veränderungen aufwies, war es zu einem führerscheinpflichtigen Fahrzeug geworden. Er war jedoch nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung.
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