POL-DN: 07101705 Fahruntüchtigkeit nach Medikamenteneinnahme
Jülich (ots)
Eine ebenso auffällige wie gefährliche Autofahrt durch die Jülicher Innenstadt absolvierte am Dienstagnachmittag eine betagte Seniorin. Ein außer Dienst befindlicher Polizeibeamter verhinderte Schlimmeres.
Gegen 17.15 Uhr wurden Beamte der Polizeiwache Jülich durch einen Kollegen in die Nordstraße gerufen. Der hatte in einem günstigen Moment eine vor ihm fahrende 80 Jahre alte Pkw-Fahrerin aus Jülich angehalten, nachdem diese durch deutliche Ausfallerscheinungen auf sich aufmerksam gemacht hatte. Wie der Zeuge mitteilte, war ihm die bejahrte Fahrerin zunächst in der Neusser Straße durch auffälliges Langsamfahren und deutlich verzögertes Anfahren nach einem Ampelstopp aufgefallen. Wäre das alleine noch durch vorsichtige Fahrweise erklärbar gewesen, so steigerte sich die potentielle Gefährlichkeit, als die Seniorin im weiteren Fahrtverlauf beim Abbiegen jeweils bis auf die Gegenfahrbahn geriet. Auch ansonsten waren deutliche Schlangenlinien erkennbar, die ein Einschreiten des Mitteilers erforderlich machten.
Ein Verdacht auf Alkohol am Steuer bestätigte sich bei der Frau jedoch nicht. Allerdings hatte sie ärztlich verordnete Medikamente eingenommen, die sich nach ersten Ermittlungen stark reaktionsverzögernd auswirken und nach deren Einnahme kein Fahrzeug geführt werden darf.
Wegen des Verdachts auf absolute Fahruntüchtigkeit musste der Jülicherin eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt werden. Die Ermittlungen dauern an.
Zum verkehrssicheren Umgang mit Medikamenten rät die Polizei:
Auch Medikamente können die Fahruntüchtigkeit beeinträchtigen. Beachten Sie die Warnhinweise auf dem Beipackzettel von Medikamenten, die sich auf die Teilnahme am Straßenverkehr beziehen.
Vermeiden Sie auch Fahrten nach der Einnahme von Medikamenten OHNE Warnhinweis. Viele Arzneimittel haben unbekannte Nebenwirkungen oder Begleiterscheinungen, die sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken können (z.B. Schwindelgefühle, beeinträchtigtes Sehvermögen)!
Fahrten unter Medikamenteneinfluss sind nur bei ordnungsgemäßer Einnahme erlaubt, solange die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt wird. Allerdings können verordnete Medikamente gerade auch für die Erhaltung der Fahrtauglichkeit erforderlich sein. Wenn Sie Fahrfehler begehen, kann bereits eine Straftat vorliegen, die dann zum Entzug der Fahrerlaubnis führt!
Lassen Sie sich immer von einem Arzt oder Apotheker beraten!
Verzichten Sie insbesondere auf die Kombination von Medikamenten und Alkohol!
Rückfragen bitte an:
Polizei Düren
Pressestelle
Telefon: 02421-949 1100
Fax: 02421-949 1199
Original-Content von: Polizei Düren, übermittelt durch news aktuell