POL-DN: Ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz unterwegs
Inden (ots)
Jährlich zum 01.März sind neue Versicherungskennzeichen für die entsprechenden Fahrzeugarten verpflichtend, da somit auch der weiter andauernde Versicherungsschutz nach außen hin dokumentiert wird. Ein Umstand, dessen Missachtung nun für einen Mann aus Eschweiler bei einer Polizeikontrolle, in mehrfacher Hinsicht zu einer Anzeige gegen ihn führte.
Am Samstag, 01.03.2008 gegen 14.58 Uhr, wurde auf der L 241 in Höhe der Ortschaft Inden-Lamersdorf, der 20 Jahre alter Mann mit seinem Mofa angehalten, da dieses augenscheinlich schneller als die erlaubten 25 km/h fuhr und noch das alte Versicherungskennzeichen aufwies.
Bei der anschließenden Überprüfung durch die Polizeibeamten wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer in unerlaubter Weise ein Fahrzeugteil verändert hatte und dadurch die Geschwindigkeit des Mofa erhöhte. Hierdurch wurde das Zweirad fahrerlaubnispflichtig.
Die erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Mann jedoch nicht vorweisen und sieht nunmehr diesbezüglich und wegen des Fahrens ohne Versicherungsschutz einer Anzeige entgegen.
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