POL-DN: Fahrzeugführer berauscht und alkoholisiert unterwegs
Düren (ots)
Am Donnerstag und in der Nacht zum Freitag musste die Polizei in mehreren Fällen gegen Personen einschreiten, die ihre jeweiligen fahrbaren Untersätze alkoholisiert, berauscht und im Einzelfall auch ohne Fahrerlaubnis geführt hatten.
Ein 16 Jahre alter Jugendlicher aus Düren wurden gegen 15.00 Uhr einer Überprüfung auf der Antwerpener Straße unterzogen, weil er in der dortigen 30-km/h-Zone augenscheinlich zu schnell unterwegs war. Es konnte festgestellt werden, dass am Motor des geführten Mofas offensichtlich bewusst technische Veränderungen herbeigeführt worden waren. Aufgrund der Manipulationen ist das einstmalige Mofa nunmehr als Krad einzustufen und es hätte zum Führen einer Fahrerlaubnis bedurft, die der 16-Jährige jedoch nicht vorweisen konnte. Er sieht sich deshalb nun mit einer Strafanzeige konfrontiert.
Ein alkoholisierter und unter Drogeneinfluss stehender Radfahrer fiel der Polizei gegen 16.10 Uhr im Bereich der Josef-Schregel-Straße in Fahrtrichtung Alte Jülicher Straße auf, da er in erheblichen Schlangenlinien fuhr. Neben dem Atemalkoholtestergebnis von 1,72 Promille räumte der 35 Jahre alte Mann aus Düren auch ein, Cannabis vor Fahrtantritt konsumiert zu haben. Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet und Anzeige erstattet.
Kurz nach Mitternacht, gegen 00.30 Uhr, bemerkte eine Streifenwagenbesatzung an der Kreuzung Euskirchener Straße / Pfalzstraße die unsichere Fahrweise eines 29-jährigen Mannes aus Nörvenich, der zu diesem Zeitpunkt mit dem von ihm geführten Kleinkraftrad in Richtung Kreisverkehr unterwegs war. Da zudem das Rücklicht des Zweirades nicht funktionierte, wurde der, wie sich dann herausstellen sollte, nicht verkehrstüchtige Verkehrsteilnehmer einer Kontrolle unterzogen. Zwar war der Nörvenicher nicht alkoholisiert, jedoch bestätigte ein durchgeführter Drogentest die zuvor gemachten optischen Eindrücke, die auf eine Drogenbeeinflussung hinwiesen. Im Rahmen der Überprüfung konnte der Betroffene zwar keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen, dafür fand man bei ihm jedoch noch Drogen in Form von Amphetaminen. Auch in diesem Fall wurde nach Entnahme einer Blutprobe eine Anzeige vorgelegt.
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