POL-DN: Ohne Helm aber mit geklautem Roller unterwegs
Jülich (ots)
Weil er auf der Herrenstraße in Richtung Barmen den vorgeschriebenen Schutzhelm nicht trug, wurde ein 18-jähriger Mann aus Jülich am Montag durch Polizeibeamte überprüft. Die stellten dann fest, dass der geführte Roller zur Fahndung ausgeschrieben war.
Gegen 08.20 Uhr wurden die Beamten auf das verkehrswidrige Verhalten aufmerksam und entschlossen sich zur Kontrolle des Jülichers. Dabei entdeckten sie, dass an dem geführten Kleinkraftrad das Zündschloss ausgebaut war und das Zweirad ohne Zündschlüssel gefahren wurde. Grund genug, sich den fahrbaren Untersatz genauer anzuschauen. Dabei stellte sich heraus, dass dieser im April diesen Jahres in Düren entwendet worden war. Der Fahrer gab gegenüber den einschreitenden Beamten an, er habe den Roller kurz zuvor gefunden und er habe beabsichtigt, diesen nur für die Fahrt zur Arbeit nutzen zu wollen. Anschließend hätte er den Roller zur Polizei gebracht. Ob dieser Einlassung Glauben geschenkt werden kann, wird der Fortgang des Ermittlungsverfahrens zeigen.
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