POL-DN: Leichtkraftrad unzulässigerweise geführt
Düren (ots)
Zwar hatte der 17 Jahre alte Jugendliche aus Düren eine Fahrerlaubnis, jedoch galt diese nicht für das von ihm bei einem Unfall geführte Zweirad. Deshalb konnte das eigentlich glimpflich geendete Unfallgeschehen nicht vor Ort geregelt werden, sondern den Dürener erwartet nun eine Anzeige.
Gegen 16.30 Uhr war der junge Mann mit einem Leichtkraftrad aus Richtung Fritz-Erler-Straße kommend auf der Straße Paradiesbenden unterwegs. Als ihm in einem Kurvenbereich ein 18-jähriger Mann mit dem von ihm geführten Pkw entgegen kam, erschrak der Zweiradfahrer nach eigenen Angaben und bremste sein Fahrzeug stark ab. Allerdings verlor er hierdurch die Kontrolle über seinen fahrbaren Untersatz und fiel auf die rechte Fahrzeugseite.
Zwar blieb der Jugendliche bei dem Vorfall unverletzt, jedoch fuhr der Pkw über den am Boden liegenden Roller, wodurch sowohl der Pkw als auch das Zweirad beschädigt wurden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Jugendliche zwar eine Fahrerlaubnis besaß, er aber aufgrund der zu starken Motorisierung seines Fahrzeugs, dieses in seinem Alter noch gar nicht hätte führen dürfen.
Pressekontakt:
Kreispolizeibehörde Düren
Aachener Str. 28
52349 Düren
innerhalb der Bürodienstzeiten:
Tel.: 0 24 21/949-1100
außerhalb der Bürodienstzeiten:
Tel.: 0 24 21/949-2425
Original-Content von: Polizei Düren, übermittelt durch news aktuell