POL-DN: Rücksichtslos fotogen
Nideggen (ots)
Weil ein junger Motorradfahrer in bildwirksamer Pose seine rasante Schräglagenfahrt in der Dürener Rureifel verewigen wollte, liegt ein anderer Kradfahrer jetzt schwer verletzt im Krankenhaus.
Am Samstagnachmittag, gegen 15.20 Uhr, war der beschuldigte 18-Jährige aus Kreuzau mit seinem Motorrad auf der kurvenreichen L 249 von Nideggen in Richtung Abenden unterwegs. Dabei, so die Feststellung der aufnehmenden Beamten, geriet sein Fahrzeug im Verlauf der Serpentinenstrecke außer Kontrolle, stürzte und rutschte auf den Gegenfahrstreifen. Dort prallte er mit dem entgegenkommenden Kleinkraftrad eines bergauf in Richtung Nideggen fahrenden 56-jährigen Niederländers mit Wohnsitz in Bad Bentheim zusammen. Während der 18-Jährige mit leichteren Verletzungen und einem ambulanten Krankenhausaufenthalt davon kam, musste der 56-Jährige schwer verletzt durch einen Rettungshubschrauber in ein Spital geflogen werden. Beide Maschinen wurden erheblich beschädigt und wurden durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die L 249 komplett gesperrt.
Im Rahmen der Ermittlungen zum Unfallhergang machte der 18-Jährige zunächst Angaben, der Entgegenkommende sei auf seine Fahrspur geraten und er habe diesem ausweichen müssen. Dieses korrespondierte jedoch nicht mit der am Unfallort vorgefundenen Spurenlage. Zudem hatte ein Zeuge unmittelbar vor dem Unfallgeschehen beobachtet, dass eine junge Frau vom Radweg an der Landesstrasse aus mit einer Fotokamera offenbar Aufnahmen von dem talwärts fahrenden Kreuzauer gemacht hatte. Dieser Hinweis führte zur Überprüfung einer an der Unfallstelle angetroffenen 17-Jährigen aus Wesseling. Dabei handelte es sich um die Freundin des 18-Jährigen, die jedoch behauptete, sie habe lediglich Landschaftsaufnahmen machen wollen, während ihr Freund die Straße hoch und runter gefahren sei. Diese wenig glaubhafte Darstellung führte zur Sicherstellung der Kamera, aus der die 17-Jährige jedoch bereits vor Eintreffen der Polizei die Speicherkarte entfernt hatte. Der beweiswichtige Datenspeicher konnte jedoch später im Rahmen einer Durchsuchung in einer ihrer Socken aufgefunden werden. Eine erste Auswertung bestätigte den Verdacht der Beamten, denn die Bilder zeigen die Fahrt des 18-Jährigen in extremer Schräglage.
Doch die 17-Jährige führte weitere Beweismittel in ihrer Hosentasche mit. Dort vorgefundene Drosselscheiben wiesen daraufhin, dass das Motorrad ihres Freundes ungedrosselt und somit entgegen der Fahrerlaubnisbeschränkung geführt wurde.
Gegen den 18-Jährigen wurde ein umfangreiches Strafverfahren eingeleitet. Sein mutmaßlich frisiertes Zweirad wurde zur technischen Untersuchung sichergestellt und sein Führerschein gleich einbehalten. Die Ermittlungen dauern an.
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