POL-DN: Verbotene Gewohnheit begünstigt Unfallvorfall
Jülich (ots)
Eine vor kurzem noch geltende Baustellenregelung und die damit verbundene Gewohnheit, einen bestimmten Radweg zu nutzen, begünstigte offensichtlich am Dienstagmorgen den Unfallhergang, bei dem eine 68 Jahre alte Frau aus Jülich leichte Verletzungen erlitt.
Nachdem ein 57-jähriger Mann aus Jülich gegen 10.50 Uhr mit seinem Pkw von der Großen Rurstraße kommend in die Bongardstraße eingebogen war, hielt er sein Fahrzeug verbotswidrig linksseitig auf einer Sperrfläche an. Der dort am linken Fahrbahnrand gelegene Fuß-/Radweg ist jedoch für den Fahrradverkehr, allerdings ausschließlich in Gegenrichtung, freigegeben. Beim Öffnen der Fahrertür übersah der Jülicher die Radfahrerin, die zu dieser Zeit unerlaubt den linksseitigen Radweg in unzulässiger Richtung befuhr und sich rückseitig näherte. Die Radfahrerin kollidierte mit der geöffneten Fahrzeugtür, stürzte und verletzte sich leicht.
Die 68-Jährige gab gegenüber der Polizei an, den Radweg mittlerweile aus Gewohnheit in verkehrter Richtung zu nutzen. Aufgrund einer ehemals vorhandenen Baustelle, die eine Nutzung des rechtsseitigen Radweges nicht möglich machte und auf den linken Radweg verwies, sei die Nutzung zur Alltäglichkeit geworden.
Der Pkw-Fahrer gab zu, nicht auf den von hinten herannahenden Verkehr geachtet, aber auch gar nicht mit einem solchem gerechnet zu haben. Der entstandene Sachschaden hält sich in Grenzen und wird von der Polizei auf etwa 250 Euro geschätzt.
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