POL-DN: Brandgefährlich
Düren (ots)
Mit den anhaltend sommerlichen Temperaturen steigt naturgemäß auch das Risiko, beim Umgang mit offenem Feuer einen verheerenden Brand zu entfachen. Auch die Polizei warnt mit zwei aktuellen Beispielen vor fahrlässigem, aber brandgefährlichem Tun.
Am Dienstagvormittag hatte ein Dürener bei der Unkrautbekämpfung auf seiner heimischen Hauszufahrt in Rölsdorf einen Bunsenbrenner in Gebrauch. Während er mit dem Flammenwerfer dem Unkraut in den Fugen den Garaus machte, hatte er nicht bemerkt, dass er mittlerweile auch eine große Hecke zum Nachbargrundstück in Brand gesetzt hatte. Glücklicherweise wurde ein Zeuge gerade noch rechtzeitig auf die in Flammen stehende Begrünung aufmerksam, so dass es schließlich beiden Männern unter Zuhilfenahme von Wasser und einem Feuerlöscher gelang, Schlimmeres zu verhindern. Die hinzu gerufene Feuerwehr konnte glücklicherweise ohne Einzugreifen wieder abrücken.
So genannte "Himmelslaternen" wurden am Dienstag auch wieder über dem Dürener Kreisgebiet gesichtet. Auch, wenn bislang zumindest im Kreis Düren noch keine dadurch herbei geführten Brände bekannt geworden sind, weist die Polizei auf das erhebliche Gefahrenpotential dieser brennenden Flugkörper hin. Zuletzt war ein fliegender Papierlampion Ursache für einen tragisch endenden Brand in einem Siegener Mehrfamilienhaus, bei dem an Pfingsten ein zehnjähriger Junge ums Leben gekommen war.
Unabhängig davon, dass wegen des nicht kalkulierbaren Flugverlaufs solcher Laternen und der damit verbundenen großen Brandgefahr ordnungsbehördliche Erlaubnisse in jedem Einzelfall erforderlich sind, hat auch die Polizei eine wenig romantische, aber dafür absolut sicherheitsrelevante Botschaft: das Anzünden und insbesondere das unkontrollierte Steigenlassen kann den Tatbestand des Herbeiführens einer Brandgefahr erfüllen. Kommt es zu einer Entzündung, kann zusätzlich der Straftatbestand der fahrlässigen Brandstiftung vorliegen, der mit Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird.
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