POL-DN: Gefährliche Himmelslichter
Kreis Düren (ots)
Auch die Kreispolizeibehörde weist noch einmal auf das Verbot für Fluglaternen hin (siehe dazu auch Presseinformation des Innenministeriums NRW v. 15.07.09).
In einer "Fluglaternenverordnung" hat das IM NRW ein grundsätzliches Aufsteigeverbot für gleichnamige "unbemannte Flugobjekte" geregelt. Somit dürfen die brandgefährlichen Flugleuchten, die auch noch Kilometer vom Startplatz entfernt unkalkulierbare Feuer auslösen können, ab sofort nicht mehr in NRW aufsteigen. Verstöße werden auch ohne Eintritt konkreter Folgen als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet. Abhängig von den Umständen des Einzelfalles kann eine Missachtung auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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