POL-DN: Nächtliche Konfrontationen
Düren (ots)
Reichlich Fäuste und andere Schlagobjekte flogen in der Nacht zum Freitag bei mehreren handgreiflichen Auseinandersetzungen in der Innenstadt, bei denen auch Alkohol immer eine Rolle spielte. Einige junge Nachtschwärmer mussten ambulant behandelt werden.
Gegen 02.40 Uhr machten zwei 19 und 26 Jahre alte Dürener sowie Zeugen eine Annakirmesstreife auf sich aufmerksam. Kurz zuvor waren die beiden Männer auf der Aachener Straße beim Verlassen des Festplatzes mit zwei etwa 20 Jahre alten Unbekannten in Streit geraten. Dem Wortgefecht folgten Tritte und Schläge. Erst nach dem Hinzukommen von Zeugen flüchteten die Beschuldigten. Die Dürener mussten beide ambulant im Krankenhaus behandelt werden.
Um 03.50 Uhr wurde eine Präsenzstreife auf eine stark blutende Person vor einer Diskothek am Ahrweilerplatz aufmerksam gemacht. Ein 19 Jahre alter Dürener hatte eine Schnittwunde an der Stirn und teilte mit, dass ihn jemand mit einer Flasche geschlagen habe. Nur wenig später kam ein 24-Jähriger mit einer blutüberströmten Hand aus dem Tanzlokal und konnte somit als Tatverdächtiger festgestellt werden. Der Dürener gab an, in Notwehr gehandelt zu haben, weil der 19-Jährige ihn provoziert habe. Die Flasche, an der beide Männer sich Schnittwunden zugezogen hatten, sei nur versehentlich ins Spiel gekommen. Auch eine 27 Jahre alte Diskothekenbesucherin aus Köln hatte durch Scherben eine Wunde am Fuß davon getragen. Für den 24-Jährigen war eine Blutprobe fällig.
Gegen 04.30 Uhr dann der nächste Polizeieinsatz auf der Wilhelmstraße. Aus noch unbekannten Gründen waren zwei mehrköpfige Personengruppen miteinander in eine Schlägerei geraten. In dessen Verlauf zog ein 24-Jähriger aus Inden den Gürtel vom Hosenbund und ließ die daran befestigte Metallschnalle kreisen. Damit traf er einen 18-jährigen Kontrahenten aus Merzenich am Kopf, der daraufhin im Krankenhaus ambulant behandelt werden musste. Wegen der ihm zur Last gelegten Körperverletzung wurde bei dem Indener eine Blutentnahme angeordnet.
Die Ermittlungen im Rahmen der jeweils eingeleiteten Strafverfahren dauern an.
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