POL-DN: Trunkenheitsfahrt bringt Totalschaden und Konsequenzen
Kreuzau (ots)
Ein nächtlicher Verkehrsunfall auf einer Kreisstraße zwischen den Ortslagen Boich und Leversbach wird für eine junge Frau nachhaltige Folgen haben. Sie hatte den Unfall unter Alkoholeinwirkung verursacht und einen befreundeten Mitfahrer dabei schwer verletzt.
Als tief in der Nacht zum Freitag ein 19-Jähriger aus Kreuzau schwer verletzt zu Hause erschien, riefen Angehörige für ihn den Rettungsdienst hinzu. Der junge Mann musste schließlich mit einem RTW zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden, wo er aufgrund der Schwere der Verletzungen stationär verblieb. Dies setzte natürlich auch polizeiliche Ermittlungen in Gang.
Wie festgestellt wurde, war eine 20-jährige Autofahrerin aus Nideggen, mit dem 19-Jährigen als Beifahrer, gegen 01.30 Uhr auf der K 46 von Boich in Richtung Leversbach gefahren. Beim Durchfahren einer lang gezogenen Linkskurve verlor die junge Fahrerin die Kontrolle über den Wagen und geriet nach rechts auf den Grünstreifen, mit der Folge, dass der Pkw sich mehrfach überschlug und nach weiteren etwa 50 Metern total beschädigt im Straßengraben liegen blieb. Obwohl beide Insassen Verletzungen erlitten hatten und eigentlich ärztliche Hilfe benötigt hätten, entschied man sich jedoch, den Unfall nicht zu melden. Beide ließen das Fahrzeugwrack ungesichert neben der Straße zurück. Zunächst begleitete der 19-Jährige die Fahrerin in eine nahe gelegene Ortschaft, wo die 20-Jährige bei einer Freundin verblieb. Dann nahm der verletzte 19-Jährige noch einen kilometerlangen nächtlichen Fußmarsch auf sich, bevor er etwa 80 Minuten nach dem Unfall zu Hause erschien und Hilfe für ihn gerufen wurde.
Noch in der Nacht konnte die 20-jährige Unfallflüchtige an ihrem Aufenthaltsort durch die Polizei angetroffen werden. Da sie unter Alkoholeinwirkung stand, war ein Alcotest fällig, der bei ihr einen Wert von 1,06 Promille AAK ergab und eine Blutentnahme zu Beweiszwecken zur Folge hatte. Dann suchte die Nideggenerin auf Empfehlung selbst ein Krankenhaus zur ambulanten Behandlung ihrer eigenen Unfallverletzungen auf.
Für ihren nicht mehr fahrbereiten Pkw wurde ein Abschleppunternehmen mit der Bergung beauftragt. Das Ereignis wird für die 20-Jährige ein strafrechtliches und sicher auch teures Nachspiel haben. Als erste Maßnahme wurde ihr Führerschein durch die Polizei bereits einbehalten.
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