POL-DN: Mit gefälschten Ausweisen Verträge ergaunert
Jülich (ots)
Ein 41 Jahre alter Mann aus Attendorn wurde am Dienstagnachmittag von der Polizei in der Innenstadt vorläufig festgenommen, weil er in der Filiale eines Mobilfunkanbieters mit verfälschten Unterlagen einen Handyvertrag unterzeichnet hatte. Bei den weiteren Ermittlungen stießen die Beamten dann auf eine Tatserie des Beschuldigten.
Nachdem der Tatverdächtige offenbar bereits am Dienstagmorgen in Aachen und Eschweiler erfolglos versucht hatte, in den dortigen Geschäftsstellen des geschädigten Unternehmens Mobilfunkverträge abzuschließen, gelang es ihm am frühen Nachmittag mit einer Kopie eines Ausweisdokumentes einen Kontrakt in dem Geschäft in der Kölnstraße abzuschließen. Dabei sollte ihm natürlich ein Mobiltelefon der neuesten Generation ausgehändigt werden. Bei der genaueren Überprüfung der Unterlagen fiel den Firmenmitarbeitern dann jedoch noch rechtzeitig auf, dass vor der Masche des Mannes schon betriebsintern gewarnt worden war. Daraufhin informierte man die Polizei.
Die eingesetzten Beamten fanden dann sehr schnell heraus, dass die Bediensteten des geschädigten Betriebes fast auf den mutmaßlichen Betrüger herein gefallen waren. Die Durchsuchung des von dem 41-Jährigen benutzten Pkw ergab nämlich, dass darin mehrere Kopien unterschiedlicher Identitäten zu ihm vorhanden waren. Außerdem stießen die Ordnungshüter auch auf Unterlagen über einen weiteren in Würselen offensichtlich in betrügerischer Absicht abgeschlossenen Vertrag.
Der Überführte räumte in seiner polizeilichen Vernehmung schnell die ihm gemachten strafrechtlichen Vorwürfe ein. Er gab zu, in etwa 20 Fällen im Großraum zwischen Düsseldorf, Köln und Frankfurt zuletzt aufgetreten zu sein, um mit selbst gefälschten amtlichen Bescheinigungen an teure und begehrte iPhones zu gelangen. Die Geräte will er danach in An- und Verkaufsgeschäften versetzt haben, um sich schließlich dadurch zu bereichern.
Der Attendorner musste nach dem vorläufigen Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die Ermittlungen zu den von ihm begangenen Straftaten dauern jedoch weiter an.
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