POL-DN: Gewerblicher Güterverkehr wurde überprüft
Düren (ots)
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führten Polizei, die Hauptzollämter Aachen und Köln sowie Dienststellen der Bezirksregierung Köln und der Kreisverwaltung Düren am Mittwochvormittag wieder Lkw-Kontrollen durch. Bei 42 überprüften Fahrzeugen wurden 27 Verkehrsverstöße festgestellt und geahndet. Hierbei ist besonders auffällig, dass die Ladungssicherheit mit alleine 15 Beanstandungen nur mangelhaft beachtet wurde.
Die Beamten des Verkehrsdienstes Düren hatten die Kontrollstelle in der Zeit zwischen 07.30 Uhr und 13.00 Uhr im Gewerbegebiet "Im Großen Tal" aufgebaut, wo die heran gelotsten Schwerlastfahrzeuge durch die Polizei und die Vertreter der Fachbehörden näher in Augenschein genommen wurden.
Bei der Kontrolle eines Tiefladers, der von einem 60 Jahre alten Mann aus Düren gelenkt wurde, stellte sich heraus, dass der transportierte fünf Tonnen schwere Bagger unzureichend auf der Ladefläche gesichert war. Dies führte dazu, dass der Transport an der Kontrollstelle beendet werden musste. Ähnlich erging es einem 35-Jährigen, der mit seinem Truck bei einem Dürener Unternehmen tonnenschwere Papierrollen geladen hatte. Seine Weiterfahrt wurde erst genehmigt, nachdem er seine Ladung mit der doppelten Anzahl von Gurten verzurrt hatte.
Zwei 46 und 55 Jahre alte Lkw-Fahrer fielen auf, weil sie ihre Lastwagen deutlich überladen hatten. Während der Überladungswert bei dem Fahrzeug des 46-Jährigen 60 Prozent betrug, waren es bei dem Transporter des Älteren nur 25 Prozent. Dafür wies sein Lkw jedoch erhebliche Mängel im Bereich von Stoßdämpfer, Bremsen und Karosserie auf, so dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewahrt war und der Wagen einem Sachverständigen vorgeführt werden musste. Außerdem hatte der Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen und auch Manipulationen an der technischen Aufzeichnung von Schaublättern vorgenommen. Dies wird gegen ihn und den Fahrzeughalter zu Strafanzeigen führen.
Neben den beiden erstatteten Anzeigen mussten 24 Bußgeldverfahren eingeleitet und drei Verkehrsverstöße mit Verwarnungsgelder geahndet werden. In sieben Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
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