POL-DN: Mopedfahrer ohne Helm, aber mit Promille und viel zu schnell
Nörvenich/Aldenhoven (ots)
Am späten Dienstagabend war für einen Nörvenicher die Fahrt mit dem frisch erworbenen Mofa bereits am Tag des Kaufs beendet. Die Polizei deckte mehrere Verstöße gleichzeitig bei ihm auf. Ähnlich war es mittags in Aldenhoven einem anderen Fahrer eines "frisierten" Mofas ergangen.
Um 23.10 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiwache Kreuzau einen 27-jährigen Mofafahrer, der auf der Gymnicher Straße im Ortsteil Wissersheim ohne den vorgeschriebenen Schutzhelm unterwegs war. In Ermangelung weiterer Fahrzeugdokumente wies der Überprüfte den Polizisten lediglich die Kaufquittung des Mopeds vor. Demnach hatte er das Gefährt am Dienstag erst erworben, mit dem Versprechen des Verkäufers, dass dieser ihm die obligatorisch zum Zweirad gehörende Betriebserlaubnis später nachsenden wolle. Da das Versicherungsbüro bereits geschlossen hatte, so der Ertappte, habe er kurzerhand das Kennzeichenschild von seinem alten Mofa abgenommen und auf das neue Zweirad montiert, um den Anschein einer ordnungsgemäßen Versicherung vorzutäuschen. Da in der Atemluft des Beschuldigten deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar war, wurde bei ihm ein Alcotest fällig. Das Ergebnis von 1,24 Promille Atemluftalkoholkonzentration führte dazu, dass dem Nörvenicher, der früher schon mal den Führerschein wegen einer Trunkenheitsfahrt hatte abgeben müssen, auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Elf Stunden zuvor, gegen 12.10 Uhr, war in Aldenhoven eine Funkstreifenbesatzung auf einen besonders schnellen Mofafahrer aufmerksam geworden. Als dieser statt der für ihn erlaubten 25 km/h mit etwa 70 km/h vor dem Streifenwagen auf der L 136 fuhr, kam es zur Überprüfung. Im Rahmen der Kontrolle räumte der 19-jährige Fahrer aus Zülpich umfangreiche technische Veränderungen an dem Gefährt ein, so dass es eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen könne. Zudem war der Hinterreifen "blank" und auch weitere Mängel wurden dokumentiert.
Das getunte Zweirad des Zülpichers wurde stillgelegt. Da er im übrigen die für das Kraftrad erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, wurde auch gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.
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