POL-DN: Auslobung im Dürener Raubüberfall auf ein Juwelierehepaar
Düren (ots)
Presseinformation der Staatsanwaltschaft Aachen
Der Raubüberfall vom 21.09.2010 auf das Juwelierehepaar Lueg in Düren, Stürtzstraße, konnte bislang auch nach mehr als fünf Wochen intensiver Ermittlungsarbeit durch die 15-köpfige Mordkommission des Polizeipräsidiums in Aachen - unterstützt durch Kräfte der Kriminalpolizei in Düren - nicht aufgeklärt werden.
Die Opfer müssen nach wie vor intensivmedizinisch betreut werden und können aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht zur Tat befragt werden.
Daher haben sich die Strafverfolgungsbehörden entschlossen, Lichtbilder mit signifikanten Teilen der Beute aus dem versuchten Raubmord zu veröffentlichen, um einerseits vor dem Ankauf dieser Gegenstände zu warnen, gleichzeitig aber die Bevölkerung erneut um Mithilfe bei der Aufklärung der Straftat zu bitten. Hierbei ist insbesondere an diejenigen Personen gedacht, die von Verkäufen bzw. Verkaufsversuchen solcher Uhren bzw. Schmuckgegenstände Kenntnis erlangt haben.
Bei der Raubbeute handelt es sich unter anderem um 20 Uhren der Marke "Ebel", sowie 50 Schmuckstücke aus Gold bzw. Platin, wobei diese aufgrund ihrer individuellen Machart einen besonders hohen Wiedererkennungswert haben:
Fotos der geraubten Schmuckstücke können auf der Internetseite der Polizei Düren www.polizei-dueren.de eingesehen werden.
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen hat im Übrigen für Hinweise, die zur Ermittlung des oder der Täter(s) dieses versuchten Raubmordes führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000,00 Euro ausgesetzt.
Über die Zuerkennung und Verteilung dieser Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Darüber hinaus hat eine Versicherung sich bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von 1.500,00 Euro für die Ergreifung des / der Täter des versuchten Raubmordes auszusetzen. Darüber hinaus hat sie einen Betrag von 10 % der ersparten Entschädigungen - maximal 5.000,00 Euro - ausgelobt.
Hierbei weist die Versicherungsgesellschaft auf folgendes hin:
Haben mehrere Personen an der Aufklärung der Straftat entscheidend mitgewirkt, so wird die Belohnung nach dem Verhältnis ihrer Mitwirkung gezahlt. Die Feststellung und Auszahlung der Belohnung für die Ergreifung der Täter erfolgt innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Urteils und unter Ausschluss des Rechtsweges. Von der Auslobung ausgeschlossen sind Personen, die kraft Gesetzes oder kraft Amtes zur Aufklärung von Verbrechen verpflichtet sind.
Hinweise nimmt die Kreispolizeibehörde in Düren unter der Telefonnummer: 02421-9490 entgegen.
gez. Bücker (StA / GL)
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