POL-DN: Dunkel bekleidete Menschen sieht man nicht
Linnich (ots)
Auf dem Fußgängerüberweg in Höhe des Krankenhauses wurde am Dienstagnachmittag eine junge Frau angefahren und verletzt.
Um 17.40 Uhr wollte eine in Duisburg wohnhafte 21-Jährige die Rurdorfer Straße auf dem dortigen Fußgängerüberweg überqueren. Ein 69 Jahre alter Autofahrer aus Aldenhoven, der zur selben Zeit die Rurdorfer Straße stadteinwärts befuhr, hatte jedoch die auf die Fahrbahn getretene Frau zu spät erkannt. Die 21-Jährige wurde vom Wagen erfasst und zu Boden geschleudert. Nach dem Unfall brachten der Autofahrer, seine Beifahrerin und ein Zeuge die Verletzte zur ambulanten Behandlung in das nahe liegende Krankenhaus.
Wie der Unfallverursacher und ein Zeuge mitteilten, war die Frau wegen ihrer dunklen Bekleidung in der Dunkelheit und bei gleichzeitigem Regen schlecht erkennbar gewesen.
Die Polizei rät Fußgängern insbesondere zu dieser Jahreszeit:
Was nutzt Ihnen als Fußgänger die zu Ihren Gunsten bestehende Rechtslage, wenn Sie bei einem Unfall möglicherweise schwere Verletzungen davon tragen? Seien Sie sich selbst wichtig und tragen Sie in der Dunkelheit helle, auffällige Bekleidung. Nutzen Sie reflektierende Materialien und rechnen Sie immer damit, übersehen werden zu können. Auch hier tragen Eltern besondere Verantwortung für ihre Kinder.
Alle Kraftfahrer werden natürlich zu erhöhter Vorsicht und besonderer Rücksicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern ermahnt.
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