POL-DN: (Kreis Düren) Gebührenbescheid nach Falschalarm - Zankapfel zwischen Polizei und Bürger
Düren (ots)
001106 -6- (Kreis Düren) Gebührenbescheid nach Falschalarm - Zankapfel zwischen Polizei und Bürger
Kreis Düren - In den letzten Jahren ist die Zahl der in Privathäusern installierten Alarmanlagen sprunghaft angestiegen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger möchten ihr Haus, ihr Hab und Gut auf diese Weise besser geschützt wissen. Gleichzeitig ist auch die Zahl der Anbieter derartiger Technik gewachsen. Der Wettbewerb um Marktanteile ist groß. Bedauerlicherweise hat dies jedoch nicht unbedingt zu einer Qualitätssteigerung geführt. Vielfach werden Billigstangebote auf den Markt geworfen. Eine Alarmanlage soll Überfälle oder Einbrüche so früh wie möglich erkennen und Alarm auslösen. Je nach Art und Umfang kann sie Täter abschrecken, so dass es erst gar nicht zu einem Einbruch kommt, oder hilfeleistende Stellen alarmieren. Dies kann durch einen Alarm vor Ort durch Blinkleuchte oder Sirene erfolgen oder über ein automatisches Wählgerät an einen Partner (z.B. Wach- und Sicherheitsunternehmen) eigener Wahl. Auch eine Kombination beider Alarmierungsarten ist möglich. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Qualität einiger Alarmanlagen und/oder deren Installation unzureichend sind. Oft fehlt es an der fachlichen Qualifikation der Anbieter und Monteure. Aber auch mangelnde Wartung kann ursächlich für Störungen sein. Eine Vielzahl von Falschalarmen ist die Folge. Die Polizei in NRW wird so in unzumutbarer Weise durch mehrere tausend Falschalarme pro Jahr belastet. Daraus wurde Ende 1996 die Konsequenz gezogen. Die Verwaltungsgebührenordnung wurde erweitert. Die Betreiber von Alarmanlagen haben bei Falschalarmen eine Gebühr von 170 Mark zu zahlen. Angesichts einer Falschalarmquote von über 90 % und den damit verbundenen unnötigen Polizeieinsätzen wurde diese Gebühr unumgänglich. Neben NRW erheben weitere 12 Bundesländer Gebühren bei Falschalarmen. Mit der neuen Kostenpflicht sollen die Anlagenbetreiber dazu angehalten werden, ihre Anlagen besser zu warten, Alarme genauer zu prüfen und beim Kauf einen höheren Qualitätsstandart zu wählen. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Polizei, strafbare Handlungen zu erforschen und zu verfolgen. Da bei einem Fehlalarm jedoch keine strafbare Handlung vorliegt, sondern in der Regel ein Versäumnis des Betreibers ursächlich ist, ist es billig, die Allgemeinheit nach dem Verursacherprinzip von den Gebühren freizuhalten und den Einzelnen zu belasten. Eine Alarmanlage alleine verhindert keinen Einbruch. Hierzu sind andere Sicherungseinrichtungen vorrangiger. Solide Fenster, Türen und Schlösser gepaart mit einer qualitativen Alarmanlage halten Einbrecher von ihrem kriminellen Tun ab. Wenn darüber hinaus eine gute Nachbarschaft gepflegt wird, dürften Ihr Haus, Ihre Wohnung und somit Ihr Eigentum optimal geschützt sein. Zum Thema Alarmanlagen hält das Kommissariat Vorbeugung der Kreispolizeibehörde Düren, Oberstraße 71 -79, 52349 Düren, Telefon (0 24 21) 949-845, für Interessenten ein Merkblatt bereit. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KPB Düren unter: www.polizei.nrw.de/dueren oder direkt www.lka.nrw.de/praev/alarmanlagen.htm. (W. Mensak)
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Düren
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