POL-DN: Massive Ruhestörung in zwei Akten
Niederzier (ots)
Mit einem Roller der Marke "Eigenbau" belästigte ein 24 Jahre alter Mann aus Bedburg am Wochenende die Bewohner der Ortschaft Hambach in ihrer Nacht- und Sonntagsruhe. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen verschiedener Delikte eingeleitet.
Bereits in der Nacht zum Samstag wurde ein Polizeibeamter auf den Tatverdächtigen aufmerksam, als er gegen 01:30 Uhr durch extrem lautes Motorengeräusch aus dem Schlaf gerissen wurde und bei der Nachschau erkannte, dass die Ursache dafür ein nicht mit einem Kennzeichen versehener Motorroller war, der von einem zunächst unbekannten Mann mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch den Ort gefahren wurde. Eine Nachsuche nach ihm blieb jedoch ohne Erfolg. Bei der Polizeiwache Jülich gingen weitere Beschwerdeanrufe aus der Bevölkerung ein.
Am Sonntagnachmittag folgte dann der zweite Teil der Geschichte. Gegen 15:20 Uhr trat der massive Motorenlärm in Hambach wieder auf. Der bereits in der Nacht tätig gewordene Beamte nahm nun die Verfolgung des Verursachers mit seinem Privatwagen über die Bachstraße auf, nachdem er zuvor noch die Einsatzleitstelle der Polizei kontaktiert und um Unterstützung gebeten hatte.
Der flüchtende Rollerfahrer benutzte mehrere Straßen in der Ortschaft, in dem er rücksichtslos und mit hoher Geschwindigkeit davon fuhr. Schließlich blieb das Fahrzeug auf einem gesperrten Feldweg in Richtung Niederzier liegen. Die Flucht des Mannes ging dann zu Fuß weiter, bevor sie auf einem Grundstück in der Straße "Im Bachfeld" in Niederzier endete, obwohl der 24-Jährige auch hier immer noch versuchte, sich einer vorläufigen Festnahme zu widersetzen und dabei den Polizisten leicht verletzte.
Der Bedburger wurde schließlich von einer Streifenwagenbesatzung zur Personalienfeststellung zur Polizeiwache Jülich transportiert, wo er später wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Der schwarze Motorroller wurde in einem Dickicht aufgefunden. Das Fahrzeug war weder versichert noch zugelassen, daher wurde es zur Vorbereitung einer technischen Überprüfung sichergestellt. Eine Fahrerlaubnis konnte der Delinquent auch nicht vorweisen.
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