POL-DN: Handy am Ohr und Alkohol im Blut
Jülich (ots)
Telefonieren am Steuer ist verboten und teuer. Wenn der mobil-kommunikative Fahrzeugführer dann auch noch alkoholisiert ist, droht neben einer möglichen Geldstrafe auch noch der Führerscheinentzug.
Mit diesen Konsequenzen hat nun ein 57 Jahre alter Jülicher zu rechnen, den die Polizei am Sonntagmittag um 12:00 Uhr auf der Großen Rurstraße aus dem Verkehr zog. Aufgefallen war der Mann, weil er während der Fahrt mit einem Handy telefonierte. Bei der folgenden Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Angehaltenen fest. Umgerechnet 2,18 Promille ergab ein Test, woraufhin der 57-Jährige seinen eigenen Pkw stehen lassen musste und mit dem Streifenwagen zur Wache gebracht wurde, damit ihm dort durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen werden konnte.
Das Untersuchungsergebnis dieser Probe wird später die Grundlage für entsprechende richterliche Sanktionen sein, der Führerschein wurde bereits am Sonntag durch die Polizei beschlagnahmt.
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