POL-DN: Ein Verkehrsverstoß kommt selten allein
Düren (ots)
Telefonieren am Steuer ist verboten, da es den Fahrzeugführer ablenkt und somit ihn und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Ist der Autofahrer zudem noch alkoholisiert, kann das enden wie in der Nacht zu Freitag auf der B 56.
Um 01:00 Uhr bremste ein 47 Jahre alter Pkw-Fahrer aus Merzenich an der Rotlicht zeigenden Ampelanlage auf der B 56 in Höhe der Nordstraße seinen Wagen ab. Sein Vorhaben, bei Grünlicht weiter geradeaus in Richtung Innenstadt zu fahren, konnte er nicht mehr in die Tat umsetzen, denn ein von hinten heran nahender Wagen fuhr plötzlich auf sein Fahrzeug auf. Bei dem Unfallverursacher handelte es sich um einen 42-jährigen Dürener, der sowohl seinem Unfallgegner als auch später gegenüber der Polizei angab, er habe während der Fahrt telefoniert und sei daher unaufmerksam gewesen. Ob das Eingestehen dieses Vergehens von einem weiteren Fehlverhalten ablenken sollte, ist nicht erwiesen. Tatsache ist aber, dass die Beamten in der Atemluft des Mannes deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen, der einen Alkoholtest nach sich zog. Das Ergebnis von umgerechnet 1,64 Promille ließ neben der Ablenkung durch das Mobiltelefon auch die Trunkenheit als Unfallursache in Betracht kommen.
Der Merzenicher klagte nach dem Unfall über Schmerzen und gab an, falls erforderlich selbstständig einen Arzt aufsuchen zu wollen. Der 42-Jährige blieb unverletzt, ihm wurde auf der Polizeiwache von einem Arzt eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein blieb vorerst in polizeilicher Obhut. Der bei dem Unfall an den beiden Fahrzeugen hervorgerufene Sachschaden beläuft sich auf geschätzte 3000 Euro.
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