POL-DN: Mangelnde Fahrerlaubnis durch Alkohol ersetzt
Düren/Langerwehe (ots)
Gleich zwei Vorfälle im Bereich Alkohol und Drogen im Straßenverkehr konnten durch Beamte der Polizeiwache Düren am Donnerstag aufgedeckt werden.
Zunächst fiel gegen 15:00 Uhr ein 26 Jahre alter Indener auf, der mit seinem Pkw die Straße "Am Langen Graben" im Gewerbegebiet Düren befuhr. Im Zuge einer Kontrolle räumte er zwar den Konsum von Cannabis vor einigen Monaten ein, ein durchgeführter Urintest ergab jedoch, dass die Wirkstoffe noch immer nicht abgebaut waren. Das bedeutete, dass erst vor kurzem Drogen konsumiert worden sein mussten. Hiermit konfrontiert gab der junge Mann zu, zuletzt am Vorabend die verbotene Substanz geraucht zu haben. Im Anschluss an eine Blutprobe wurde ihm schließlich das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art untersagt, bis dass die berauschende Wirkung abgeklungen ist.
Im weiteren Verlauf des Abends wurde um 23:30 Uhr ein 33-jähriger Mann aus Langerwehe angehalten und kontrolliert. Er befuhr zu diesem Zeitpunkt die B 264 von Langerwehe nach Düren und das mit mehr Schlangenlinien, als die Straße Kurven hat. In der Hoffnung, die Polizei an der Nase herumführen zu können, gab er zunächst an, keine Ausweispapiere mit zu führen und nannte daher die Personalien seines Bruders. Im Gegensatz zu ihm selbst verfügte dieser nämlich über eine Fahrerlaubnis. Doch scheinbar verkaufte er sich nicht überzeugend genug, so dass er anschließend zur Identitätsfeststellung durchsucht wurde. Hierbei wurde dann sein eigener Personalausweis gefunden, mittels dessen Angaben eine Abfrage ergab, dass dem Delinquenten aufgrund einer Vorstrafe die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden war. Doch nicht nur das. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er die mangelnde Fahrerlaubnis mit Alkohol auszugleichen versucht hatte. 1,02 Promille zeigte das Gerät an, so dass abschließend ein Transport zur Polizeiwache und die Entnahme einer Blutprobe anstand. Seinen Führerschein wird der Mann nun länger nicht in den Händen halten dürfen.
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