POL-DN: Damit Unkrautbekämpfung nicht zur Straftat wird
Titz/Kreis Düren (ots)
Alle Jahre wieder steigt mit der zunehmenden Temperatur und anhaltender Trockenheit auch die Brandgefahr. Fahrlässiger Umgang mit Feuer kann sich schnell zum Strafverfahren entzünden.
Ein typisches Beispiel dafür ereignete sich am Montagvormittag in Rödingen. In der Absicht, mittels Gasbrenner Unkraut zu vernichten, flammte ein Senior durch einen Hausgarten. Dabei geriet jedoch auch blitzschnell eine Thujahecke in Brand.
Glück im Unglück: Mit Helfern konnte der Verursacher die in Brand geratene Hecke löschen, bevor das Feuer sich unkontrollierbar ausweiten konnte. Dennoch wurden circa fünf Meter laufende Hecke vernichtet.
Nicht selten werden hohe Werte durch Feuer zerstört, oder Menschen erheblich gefährdet, verletzt und sogar getötet.
Die Polizei führt besonders im Sommerhalbjahr immer wieder kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach zum Teil schwerwiegenden Bränden durch. Auch die fahrlässig verursachte Brandstiftung ist strafbar. Deshalb bittet auch die Polizei um besondere Vorsicht beim Umgang mit offener Flamme oder Glut.
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