POL-DN: Zwei Unfälle innerhalb kurzer Zeit
Jülich (ots)
Am Donnerstag wurde eine Zeugin gegen 13:40 Uhr auf einen Verkehrsunfall auf der Artilleriestraße aufmerksam. Sie wartete am Haltepunkt der Dürener Kreisbahn, als sie einen lauten Knall wahrnahm.
Bei genauem Hinsehen fiel ihr ein roter Kleinwagen auf, der mit dem Fahrzeugheck unmittelbar an einem geparkten Pkw stand. Der Fahrer des roten Autos kümmerte sich aber nicht weiter um den Unfall, sondern verließ die Örtlichkeit mit hoher Geschwindigkeit. Die Zeugin notierte sich das Kennzeichen des Flüchtenden und verständigte die Polizei. Den Fahrer konnte sie sogar beschreiben und angeben, dass der Wagen mit vier bis fünf Personen besetzt war. Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein, die jedoch zunächst ohne Erfolg verlief. Gefertigt wurde zudem eine Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht: an dem geparkten Wagen hatte der Unfallfahrer einen Schaden von etwa 2000 Euro verursacht.
Noch während der laufenden Ermittlungen wurde der Polizei dann gegen 14:30 Uhr ein Verkehrsunfall mit Personenschaden auf der L 253 gemeldet. In Höhe der Ortslage Broich war ein Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Nach Angaben des Fahrers, einem 20-Jährigen aus Aldenhoven, befuhr er mit seinem Auto die L 253 von Tetz in Richtung Jülich. In Höhe von Broich habe er plötzlich einen Schlag in der Lenkung verspürt, woraufhin das Fahrzeug nach links zog. Er versuchte, dagegen zu lenken und kam daraufhin nach rechts von der Fahrbahn ab. Hier stieß der Pkw gegen einen Baum.
Im Fahrzeug befanden sich insgesamt fünf Personen. Alle zogen sich Verletzungen zu, die bei drei Insassen stationär behandelt wurden. Zwei konnten nach ambulanter Behandlung entlassen werden. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von circa 1200 Euro.
An der Unfallstelle war den aufnehmenden Beamten schnell klar, dass es sich bei dem verunfallten Pkw um den Flüchtigen aus der Artilleriestraße handelte. Das Aussehen des Fahrers stimmte zudem mit der von dem ersten Unfallfahrer abgegebenen Beschreibung der Zeugin der Verkehrsunfallflucht überein.
Angaben zum vorangegangenen Unfall machte der junge Mann aber nicht. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde schließlich sein Führerschein beschlagnahmt. Das Auto wurde zur Feststellung technischer Mängel sichergestellt.
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