POL-DN: Schwerer Verkehrsunfall auf der B 56: Verursacher stand unter Alkoholeinfluss
Aldenhoven (ots)
Ein 45 Jahre alter Mann aus Meerbusch verursachte am späten Sonntagnachmittag einen schweren Verkehrsunfall. Er war berauscht, als er auf den Wagen eines 37-Jährigen auffuhr.
Der Jüngere der beiden, ein Autofahrer aus Aldenhoven, befuhr im Beisein eines 35-jährigen aus dem gleichen Wohnort, gegen 17:15 Uhr mit seinem Wagen die B 56. Aus Richtung Dürboslar kommend, näherten sich die beiden Männer dem Kreisverkehr in Höhe der Autobahnanschlussstelle zur BAB 44. Zeitgleich bewegte sich in gleicher Richtung der Meerbuscher. Mit seinem Auto überholte er unmittelbar vor dem Kreisverkehr einen weiteren Verkehrsteilnehmer, der zu dieser Zeit vor ihm vor. Dadurch befand er sich direkt hinter dem Aldenhovener, der sein Fahrzeug mit Annäherung an den Kreisverkehr abbremste. Dieser erkannte eigenen Angaben noch den augenscheinlich rasanten Fahrstil des 45-Jährigen, der sodann ungebremst mit seiner Fahrzeugfront gegen das Autoheck seines Kontrahenten prallte.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Wagen der Aldenhovener noch knapp 20 Meter nach vorne geschoben. Von dort musste er, genauso wie das Auto des Unfallverursachers, abgeschleppt werden. Mit einem Gesamtsachschaden von circa 15000 Euro waren beide Pkw nicht mehr fahrbereit.
Mehrere RTW-Besatzungen versorgten die drei Männer noch am Unfallort. Von hier transportierten sie sie in umliegende Krankenhäuser, in denen sie als Schwerverletzte stationär aufgenommen werden mussten. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Meerbuscher unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,44 Promille. Dies hatte zur Folge, das ihm nicht nur eine Blutprobe entnommen, sondern auch sein Führerschein beschlagnahmt wurde.
Die Polizei sperrte für die Dauer der Unfallaufnahme den betroffenen Fahrstreifen. Sie fertigte letztlich eine Verkehrsunfallanzeige. Neben dem Fahren unter Alkoholeinfluss sieht sich der Unfallfahrer auch der Anschuldigung der fahrlässig begangenen Körperverletzung gegenüber.
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