POL-DN: R-Ü-B-E
Kreis Düren (ots)
Die Rübenkampagne ist gestartet. Die Polizei erinnert daher mit "R-Ü-B-E" an die wichtigsten Hinweise, die für alle Fahrzeugführer gleichermaßen gelten.
Bereits seit Dienstag, den 12.09.2017, sind die ersten Fahrzeuge unterwegs. Dazu zählen sowohl Traktoren samt Anhänger, als auch ganze Lkw, die die Ernte von den einzelnen Feldern der Region zur Zuckerfabrik nach Jülich, aber zum Teil auch nach Euskirchen, bringen. Folglich wird von montags bis samstags mit einem Mehr an Verkehr zu rechnen sein. Um damit einhergehende Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten, hat die Polizei gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden einige Beschränkungen angeordnet. Damit sollen einzelne Ortschaften entlastet und ein Lärmschutz weitestgehend gewährleistet werden. Dennoch werden in Jülich insbesondere der Kreisverkehr in Höhe der Zufahrt zur Zuckerfabrik, die Römer-/Brunnen- und Wiesenstraße sowie die Alte Dürener Straße in Höhe der Zufahrt zum dortigen Verbrauchermarkt besonders stark frequentiert sein. Die Polizei rät daher, Fahrten auf bekannten Anlieferstrecken, gerade zu den Lieferzeiten zwischen 06:00 und 20:00 bzw. 22:00 Uhr, zu vermeiden.
Mit den Stichworten Rücksicht, Überholen, Beleuchtung und Einhalten der Geschwindigkeit (R-Ü-B-E) erinnert die Polizei zudem an die einfachen Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer:
R - Nehmen Sie Rücksicht. Sowohl als Fahrerin oder Fahrer eines Rübenfahrzeugs, als auch als anderer Verkehrsteilnehmer. Seien Sie kompromissbereit.
Ü - Überholen Sie nur bei absolut klarer Verkehrslage. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass auch mehrfach Rübenfahrzeuge hintereinander fahren könnten, dass Ladung plötzlich herabfallen kann oder die Transporter in einen Feldweg abbiegen, während Sie sie gerade passieren.
B - Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte: oftmals sind die Transportfahrzeuge verschmutzt und die Beleuchtung, insbesondere an den Seiten, ist schlecht erkennbar. Bei Dunkelheit wird man überrascht, wenn vor einem ein langsam fahrender Transporter auftaucht. Achten Sie also nicht nur auf die Erkennbarkeit ihres Fahrzeugs (als Transporteur), sondern rechnen Sie auch mit dem relativ plötzlichen Auftauchen von Gespannen (als anderer Kraftfahrzeugführer). Achten Sie in jedem Fall auf einen verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand.
E - Halten die die Geschwindigkeit ein. Dies gilt nicht nur für die Überholenden, sondern auch für die Transporter selbst. Diese sehen sich unter anderem einer gesenkten zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 Stundenkilometern gegenüber, wenn sie zum Beispiel die Ortslage Mersch passieren.
Außerdem unterliegen die von den einzelnen Fahrzeugführern gefahrenen Geschwindigkeiten erheblichen Differenzen. Auch die Anfahrgeschwindigkeit der Laster ist deutlich langsamer als die einfacher Fahrzeuge.
Besondere Aufmerksamkeit und eine defensive Fahrweise sind geboten, um Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Rübentransportfahrzeugen zu vermeiden. Unfälle dieser Art gab es im vergangenen Jahr einen, wohingegen die Zusammenstöße in den Vorjahren überwiegend auf überhöhte Geschwindigkeit beispielsweise überholender Pkw zurückzuführen waren. Folglich wird die Polizei an neuralgischen Stellen die Einhaltung der Höchstgrenzen überprüfen. Dazu zählen unter anderem die L 241, die B 55 und die B 56.
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