POL-DN: Straftäter oder Berechtigter? Aber auf jeden Fall im Besitz von Drogen
Düren (ots)
Düren - Die weiteren Ermittlungen werden es noch erbringen müssen, ob ein 18 Jahre alter Mann aus Düren, der in der Nacht zu Freitag dabei beobachtet und gestellt werden konnte, wie er versuchte ein Fahrrad am Hauptbahnhof in Düren von seiner Sicherung zu lösen, einen Fahrraddiebstahl begehen wollte oder aber lediglich als berechtigter Eigentümer gehandelt hat.
Gegen 03:00 Uhr wurde die Polizei Düren durch Zeugen darüber informiert, dass ein Mann sich an einem im Bereich der Lagerstraße am Bahnhof abgestellten Fahrrad zu schaffen machen würde. Beim Eintreffen machte der Mann aus Düren keine Anstalten, sich der Kontrolle der Ordnungshüter zu entziehen. Vielmehr gab er an, dass ihm das Rad gehöre und er lediglich den Schlüssel zu diesem nicht mehr habe. Mittels einer mitgeführten Zange habe er versucht, das Fahrradschloss zu öffnen. Von einem Freund, gab er weiter an, hätte er das Rad erworben aber einen Eigentumsnachweis könne er nicht erbringen. Das am Fahrradschloss bereits deutlich beschädigte Rad der Marke Zündapp wurde mangels eindeutiger Eigentümerverhältnisse ebenso wie das vermeintliche Tatwerkzeug durch die Polizei zunächst sichergestellt. Bei der Durchsuchung des 18-Jährigen wurden die Polizeibeamten dann aber noch weiter fündig und stellten im Besitz des Düreners eine geringe Menge an Drogen fest, die ebenfalls sichergestellt wurden.
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